Nach der "Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Pflichtversicherung", vor allem durch die ASVG- und GSVG-Novellen der Jahre 1996 bis 1998, bestand Grund zur Annahme, dass damit die Zuordnung zum Status eines Arbeitnehmers (AN), "freien Dienstnehmers (DN)" oder "neuen Selbständigen" transparenter sein würde. Sozialversicherungs-(SV-)behörden und Gerichte sollten - so hätte man meinen können - aufgrund der gesetzgeberischen Abgrenzungsbemühungen zunehmend entlastet werden.