Das ArbeitsmarktreformG 2004 hat ua eine völlige Neuregelung der Zumutbarkeitsbestimmungen in § 9 AlVG sowie deren Flankierung durch Einführung eines obligatorischen Betreuungsplanes in § 38c AMSG gebracht. Der vorliegende Beitrag knüpft unmittelbar an die vorstehende Untersuchung von Rudolf Müller an, in der die Rechtslage bis zu dieser Neuregelung analysiert wird. Wie dort handelt es sich um die (geringfügig veränderte und nur mit den wichtigsten Anmerkungen versehene) schriftliche Fassung eines Vortrages im Rahmen der Tagung "Zumutbarkeit Neu", die am 21.9.2005 von der AK Wien und dem ÖGB veranstaltet wurde. Dabei sollen die durch die Neuregelung bewirkten inhaltlichen Änderungen herausgearbeitet, rechtsdogmatisch analysiert und zum Abschluss auch einer rechtspolitischen Bewertung unterzogen werden. Diese fällt trotz einiger, zT sogar erheblicher Mängel und Ungereimtheiten grundsätzlich positiv aus und qualifiziert die Neuregelung als - freilich nur ersten - Schritt in die richtige Richtung.