Das Jahr 1980 war - was die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsrechts und des Sozialrechts betrifft - eher ruhig. Vorrangig ist die Erlassung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes zu erwähnen (BGBl 1980/280, mittlerweile mehrfach novelliert, zuletzt durch BGBl I 2004/176). Dieses Gesetz regelt das Dienstrecht der Land- und Forstarbeiter des Bundes, so zB die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Unfall, die Beendigung des Dienstverhältnisses, Urlaub und Arbeitszeit. Eine größere Novelle betraf das Landarbeitsgesetz 1948 (BGBl 1980/449). Dabei wurden va Schutzbestimmungen für die Dienstnehmer eingeführt, die darauf abzielten, Vorsorge für den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und dem damit im Zusammenhang stehenden Aufenthalt im Betrieb zu treffen. Diese Vorschriften betrafen zB Ausgänge und Verkehrswege, Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel, Arbeitsvorgänge und Arbeitsräume.