Die jüngsten Antidiskriminierungsgesetze, Früchte der Umsetzung einschlägiger Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, betreffen den Geschäftsverkehr unter Privaten, insbesondere die Anbahnung, den Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Was den einen nur eine Konsequenz des Gebotes ist, sich gegenüber allen Menschen gleich korrekt zu verhalten, läutet den anderen das Ende der Privatautonomie ein. Befremdlich ist allemal die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung mit Strafcharakter bei bloßer Glaubhaftmachung diskriminierenden Verhaltens. Der folgende Beitrag sieht die Wurzeln der derzeitigen Diskussion im alten Spannungsfeld zwischen Freiheit und Gleichheit, stellt die bisherige Rechtslage dar und vergleicht sie mit der neuen. Diese kann nur dann als verfassungs- oder gemeinschaftsrechtswidrig angesehen werden, wenn sie auf unverhältnismäßige Weise den Kernbereich der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit des Einzelnen verletzt.