Seit über zehn Jahren besteht für den Europäischen Rat die Verpflichtung zu einer Reform des Europäischen koordinierenden Sozialrechts. Diese Verpflichtung wurde namentlich auf der Tagung des Europäischen Rates 1992 in Edinburgh im Zusammenhang mit Bemühungen zur Vertiefung der Freizügigkeit und zur Vereinfachung der EG-Rechtssetzung begründet. Inzwischen - dh im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Erweiterung der EU - ist die Verpflichtung erfüllt worden. Duch die VO (EG) 883/2004 wird das System der zwischenstaatlichen Sozialrechtskoordination - welches inzwischen für 29 Staaten Europas Bedeutung hat - auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Der Beitrag schildert die neuen Regelungen, macht insb auf die künftig eintretenden Veränderungen aufmerksam und fragt abschließend, wie die Reform zu bewerten ist - ob sich der Aufwand gelohnt hat oder alsbald eine erneute Debatte über die Reform der europäischen Sozialrechtskoordination zu erwarten sein wird.