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Die Übergangsregelungen des BAGS-Kollektivvertrags

Aktuelle SozialpolitikReinhard KaufmannDRdA 2005, 84 Heft 1 v. 1.2.2005

1. Allgemeines

Mit 1.7.2004 ist nach rund sechs Jahren Verhandlungen der "Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Gesundheits- und Sozialberufe" in Kraft getreten. Seit 1997 besitzt die Berufsvereinigung von Arbeitgebern (AG) für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) als freiwillige Interessenvertretung die Kollektivvertrags-(KollV-)fähigkeit. Ihr gehören über 100 Organisationen der Fachbereiche Gesundheits- und Sozialarbeit, Kinder- und Jugendwohlfahrt sowie Behindertenarbeit an.

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