Wird dem Arbeitnehmer (AN) die Erbringung der Arbeitsleistung durch höhere Gewalt unmöglich gemacht, stellt sich häufig die Frage, ob der Arbeitgeber (AG) für die Zeit der Arbeitsverhinderung Entgeltfortzahlung leisten muss. Der folgende Beitrag behandelt Probleme rund um § 1155 ABGB und schlägt einen abweichenden Ansatz zur Feststellung von dessen Reichweite vor. Des weiteren wird auf das Verhältnis des § 1155 ABGB zu anderen Entgeltfortzahlungstatbeständen eingegangen und anhand verschiedener Fallkonstellationen gezeigt, dass hier eine starke Wechselwirkung besteht.