Bei ausgegliederten Unternehmen kommt es auch nach erfolgter Ausgliederung vom Bund zu Organisationsänderungen. Aufgrund der Gemengelage zwischen öffentlich-rechtlichem Dienstrecht, privatrechtlichem Dienstrecht, Arbeitsrecht, Personalvertretungsrecht sowie Arbeitsverfassungsrecht sind bei der Umsetzung einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Im Folgenden sollen die wesentlichen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet werden, die bei der personellen Umsetzung von Organisationsmaßnahmen im Außenverhältnis gegenüber den Bediensteten zu beachten sind.