In Österreich gibt es - anders als in Deutschland - keine positivrechtliche Norm über eine betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht. Auch die Jud hatte bisher dazu keine Aussage getroffen. Nunmehr behauptet der OGH in einer E erstmals, dass "im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung ein besonderes Kampfverbot in Gestalt einer gesetzlichen betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht" bestehe. Er beruft sich dabei ausschließlich auf die "herrschende Lehre". Im nachfolgenden Beitrag wird aber gezeigt, dass es eine "herrschende Lehre" in der vom OGH verkürzt und unvollständig dargestellten Form gar nicht gibt.