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Zur Frage einer betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht1)1)Zugleich eine Besprechung der E des OGH vom 19.11.2003, 9 ObA 125/03b, abgedruckt in diesem Heft S 558 ff.

AbhandlungenJosef CernyDRdA 2004, 517 Heft 6 v. 1.12.2004

In Österreich gibt es - anders als in Deutschland - keine positivrechtliche Norm über eine betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht. Auch die Jud hatte bisher dazu keine Aussage getroffen. Nunmehr behauptet der OGH in einer E erstmals, dass "im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung ein besonderes Kampfverbot in Gestalt einer gesetzlichen betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht" bestehe. Er beruft sich dabei ausschließlich auf die "herrschende Lehre". Im nachfolgenden Beitrag wird aber gezeigt, dass es eine "herrschende Lehre" in der vom OGH verkürzt und unvollständig dargestellten Form gar nicht gibt.

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