Da der VfGH die Regelung über die Berechnung der Witwen(r)pension wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben hat, mussten die betreffenden Bestimmungen im ASVG, GSVG und BSVG geändert werden.
Da der VfGH die Regelung über die Berechnung der Witwen(r)pension wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben hat, mussten die betreffenden Bestimmungen im ASVG, GSVG und BSVG geändert werden.