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Ein verlängerter, aber schlechter bezahlter Lehrauftrag

Der praktische FallWalter J. PfeilDRdA 2004, 470 Heft 5 v. 1.10.2004

Der mit 1.1.2004 durch das Universitätsgesetz 2002 (UG, BGBl I 2002/120 mittlerweile idF BGBl I 2004/96) auch im Bereich des Personalrechts bewirkte Wechsel in das System der sog Vollrechtsfähigkeit hat für die Universitäten, deren Personalverwaltungen und vor allem für die an den Universitäten Beschäftigten zahlreiche Fragen aufgeworfen, die immer wieder auch in einer breiteren Öffentlichkeit thematisiert wurden. Wiederholt ist dabei die Behandlung der sog Lehrbeauftragten in den Blickpunkt gerückt, deren rechtliche Position vor dem UG häufig eine besonders prekäre war und zT uU immer noch ist. An Hand des nachstehenden Sachverhaltes, der zwar frei erfunden ist, sich aber in ähnlicher Form an Österreichs Universitäten durchaus ereignet haben oder noch ereignen könnte, sollen einige Probleme der Rechtsstellung dieser für das Funktionieren der Universitäten oft unverzichtbaren Personen diskutiert werden.

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