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Krankenfürsorge und Sozialversicherung - Eine Untersuchung unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts

AbhandlungenBettina KoprivnikarDRdA 2004, 424 Heft 5 v. 1.10.2004

Der Schutz des Einzelnen im Krankheitsfall wird nicht nur von der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) gewährleistet. In fast allen Bundesländern bestehen Krankenfürsorgeanstalten als Einrichtungen des Landes/einer Gemeinde, die diesen Schutz bezwecken. Vorliegend wird das Verhältnis dieser Einrichtungen zur (bundes-)gesetzlichen KV untersucht.

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