Der Schutz des Einzelnen im Krankheitsfall wird nicht nur von der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) gewährleistet. In fast allen Bundesländern bestehen Krankenfürsorgeanstalten als Einrichtungen des Landes/einer Gemeinde, die diesen Schutz bezwecken. Vorliegend wird das Verhältnis dieser Einrichtungen zur (bundes-)gesetzlichen KV untersucht.