Der Beitrag beleuchtet zunächst die für die österr Arbeitszeitregelungen verbindlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts sowie die diesbezüglich einschlägige Rspr des EuGH und analysiert sodann den daraus resultierenden Anpassungsbedarf der Regelungen des KA-AZG über den sog "verlängerten Dienst".