Die Zurückhaltung der EU gegenüber dem Arbeitsrecht - und Sozialpolitik im Allgemeinen - geht zu Ende. Legislative Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, die in den letzten Jahren der Erweiterung und inhaltlichen Präzisierung des Antidiskriminierungsgrundsatzes gedient haben und die nun in den nationalen Rechtsordnungen umzusetzen sind, stellen in der Sache einen wichtigen Beitrag dazu dar, wie sich die EU soziale Gerechtigkeit vorstellt. Die Antidiskriminierungs-RLen wurden jüngst von Egger in dieser Zeitschrift ausführlich dargestellt.2) Der vorliegende Beitrag versucht, die europäische Idee von Gleichbehandlung inhaltlich festzulegen, und stellt zur Diskussion, welche möglichen Folgen mit der praktischen Umsetzung des erweiterten Gleichbehandlungsgrundsatzes für die sozialen Systeme der Mitgliedsstaaten verbunden sind.