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Umstellung des Urlaubsjahres - Neue Rechtslage?

Aus der Praxis - für die PraxisThomas Kallab, Alois OberederDRdA 2004, 183 Heft 2 v. 1.4.2004

1. Keine Änderung der Judikatur durch Beschäftigungssicherungsnovelle 1993 und ARÄG 2000

Mit der E vom 23.1.2003, 8 ObA 3/03d,1)1)ARD 5416/3/2003. hat der OGH Spekulationen, durch die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen des UrlG,2)2)BGBl 1993/502 - "Beschäftigungssicherungsnovelle1993"; BGBl 1995/832. Auf die Novelle BGBl I 2000/44, sog "Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000", konnte der OGH nicht eingehen, weil sich der geänderte § 10 UrlG ausdrücklich nur auf Urlaubsjahre bezieht, die nach dem 31.12.2000 begonnen haben (§ 19 Abs 5 UrlG). insb durch die Beschäftigungssicherungsnovelle 1993, sei nunmehr auch die einzelvertragliche Umstellung des Urlaubsjahres unter gleichzeitiger Aliquotierung des Urlaubes für die ersten sechs Monate des ersten Urlaubsjahres zulässig, eine Absage erteilt.

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