Immer wieder kommt es vor, dass im Personalverwaltungs- und -leitungswesen einzelne Personen aus dem Umfeld der Belegschaftsvertretung aktiv sind, sei es, dass ein ehemaliges Betriebsrats-(BR-)Mitglied als Angestellter zum Personalverantwortlichen aufsteigt, sei es, dass - wie im folgenden Fall - die Arbeitnehmer-(AN-)schaft bei der BR-Wahl auf die Fähigkeiten und Kenntnisse des erfahrenen Personalisten zurückgreift. Auf diese Weise entstehen immer wieder Fragestellungen, die den Grenzbereich zwischen zum BR wählbaren AN und nicht wählbaren leitenden Angestellten betreffen. Dass diese Fragestellungen sowohl aus der Sicht der AN-schaft als auch aus der Sicht der Unternehmensleitung brisant sein können, zeigt der nachfolgende Sachverhalt. Einige Probleme solcher Konstellationen sollen in diesem Artikel angesprochen und gelöst werden.