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Die "Reform" des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger (58. Novelle zum ASVG, BGBl I 2001/99) ist verfassungswidrig1)1)Siehe dazu demnächst ein Besprechung in DRdA von T. Öhlinger.

Aus der RechtsprechungEntscheidungsbesprechungenDRdA 2003/53DRdA 2003, 566 Heft 6 v. 1.12.2003

VfGH 10.10.2003 G 222/02 ua

Art 7 B-VG

§§ 441 c, 442b, 441e Abs 2

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