Der zunehmende EDV-Einsatz in vielen Arbeitsbereichen birgt ein nicht unbeträchtliches Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN). Besonders bei der (privaten) Internetnutzung stellt sich die Frage, ob bzw inwieweit diese zulässig ist und welche Maßnahmen der AG treffen darf, um privates Surfen zu verhindern. Des Weiteren werden einige wichtige Bereiche rund um die EDV-Nutzung, wie Softwareerstellung iVm Nutzungsrechten, Internetauftritt des Unternehmens unter Heranziehung von Mitarbeiterfotos oder Haftung des AN bei Virenbefall des firmeninternen EDV-Systems besprochen. In diesem Zusammenhang sind die einschlägigen Normen des Arbeits-, Datenschutz- und Urheberrechts zu beachten. Ziel ist es im Folgenden, die praktisch bedeutsamsten Fragestellungen zu erörtern und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Lösungsmöglichkeiten anzubieten, die einen Interessenausgleich zwischen AG- und AN-Interessen ermöglichen sollen.