Das Jahr 1953 ist nicht gerade reich an bahnbrechenden Neuerungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. In beiden Bereichen wurde jedoch das eine oder andere erwähnenswerte Gesetz erlassen und die Vorarbeit für spätere Gesetze vorangetrieben.
Das Jahr 1953 ist nicht gerade reich an bahnbrechenden Neuerungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. In beiden Bereichen wurde jedoch das eine oder andere erwähnenswerte Gesetz erlassen und die Vorarbeit für spätere Gesetze vorangetrieben.