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Die neuen Antidiskriminierungsrichtlinien der EU1)1)Manuskript eines Vortrags, den der Verfasser am 28.2.2003 auf Einladung des Präsidenten des OLG Innsbruck im Rahmen des vom Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Innsbruck mitveranstalteten Seminars "Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht" gehalten hat.

EuroparechtJohann EggerDRdA 2003, 302 Heft 3 v. 1.6.2003

Mit den neuen Antidiskriminierungsrichtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG hat die EU ein neues Kapitel des Arbeitsrechts aufgeschlagen. Das Zivil- und insb das Arbeitsrecht werden vor völlig neue Aufgaben gestellt. Die Gleichbehandlung wird nunmehr verallgemeinert und umfasst nunmehr auch die Bereiche Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung.

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