Der VwGH (2002/08/0202-12) hat am 20.11.2002 den ersten Beschluss nach dem neuen § 26a Abs 1 VwGG ("Erklärung zum Massenverfahren") gefasst. Dieser betrifft die Rechtsfrage, ob die gesetzliche Anordnung der Berücksichtigung des Einkommens des Ehemannes/Lebensgefährten bei Beurteilung der Notlage der im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehefrau/ Lebensgefährtin im Zusammenhang mit der Gewährung von Notstandshilfe dem Gemeinschaftsrecht entspricht, insb ob darin nicht eine mittelbare Diskriminierung der betroffenen Frauen erblickt werden kann.