Das Europäische Parlament und der Rat beschlossen mit der RL 2002/73/EG 1) eine umfassende Änderung der RL 76/207/EWG ,2) deren wesentliche Inhalte im Nachfolgenden dargestellt werden sollen. Die Änderung der RL 76/207/EWG wurde als einzige Möglichkeit angesehen, um den Änderungen des EG-Vertrages und der Rspr des EuGH Rechnung zu tragen, die Kohärenz mit anderen sekundärrechtlichen Vorschriften zu demselben Themenkomplex wie den auf der Grundlage von Art 13 EG3) erlassenen Rahmen-RLen RL 2000/43/EG 4) und RL 2000/78/EG 5) sicher zu stellen und zu gewährleisten, dass die umfangreiche Rspr des EuGH tatsächlich und einheitlich auf nationaler Ebene angewandt wird.