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Die Sozialvorschriften des EG-Vertrages*)*)Geringfügig modifizierte Fassung eines Vortrags, den der Verfasser im Rahmen eines Symposiums der Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik am 27.6.2002 in Wien gehalten hat. Der genaue Titel des Referats lautete: "Darstellung und Bewertung der bestehenden Sozialvorschriften (Art 125 ff und 136 ff EG) im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten".

AbhandlungenJosef CernyDRdA 2003, 5 Heft 1 v. 1.2.2003

Für die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) ist das Arbeits- und Sozialrecht keine ausschließlich nationale Angelegenheit mehr. Durch die Gründung der Gemeinschaft und ihren Beitritt zur EU haben die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Souveränität abgetreten, ihre Gesetzgebungshoheit beschränkt und eine eigenständige Rechtsordnung geschaffen, die für sie selbst und ihre Bürger verbindlich ist.

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