Die nachfolgend abgedruckte E des OGH ist ein Beschluss über die Aussetzung des Verfahrens. Unter derselben Geschäftszahl ist ein Vorlagebeschluss an den EuGH ergangen. Die beiden Beschlüsse sind inhaltlich nicht vollständig ident. Der hier abgedruckte Unterbrechungsbeschluss ist uE instruktiver und enthält insb eine ausführlichere Auseinandersetzung mit der Vorjudikatur und der Lit. Der Vorlagebeschluss kann aus Platzgründen nicht abgedruckt werden, ist allerdings im RIS (www.ris.bka.gv.at/jus/ ) abrufbar.