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Neue Betriebsübergangs-Entscheidungen des EuGH zur Reinigungsbranche und zum Betriebspensionsbegriff

EuroparechtGert-Peter ReissnerDRdA 2002, 436 Heft 5 v. 1.10.2002

Im Folgenden sollen zwei bemerkenswerte Judikate des EuGH zur Betriebsübergangs-Richtlinie (-RL)1)1)Die nunmehr maßgebliche Fassung ist die Betriebsübergangs-RL 2001/23/EG (RL 2001/23/EG des Rates vom 12.3.2001zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der AN beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen", ABl L 82 vom 22.3.2001, 16).mit Entscheidungsdatum 2002 beleuchtet und analysiert werden: In der Rs Temco Service Industries erfolgt eine weitere Klarstellung zum Betriebsübergangsbegriff am Beispiel der Reinigungsbranche (vgl 1.), die Rs Beckmann befasst sich mit der Ausdeutung der Ausnahmebestimmung der RL betreffend Betriebspensionen (vgl 2.).

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