Mit 1.7.2002 ist das "Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG" in Kraft getreten.1)Das Gesetz beinhaltet ein von Grund auf neu gestaltetes Abfertigungsrecht aufbauend auf laufenden Beitragszahlungen der Arbeitgeber (AG) an (neu zu errichtende) "Mitarbeitervorsorgekassen".