vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Ankündigung von Betriebsrevisionen durch die Arbeitsinspektion

Aus der Praxis - für die PraxisNina SkoczdopoleDRdA 2002, 426 Heft 5 v. 1.10.2002

Die Arbeitsinspektion ist gem § 3 ArbIG1)1)Arbeitsinspektionsgesetz 1993, BGBl 1993 idF 2001/159.zur Wahrnehmung des Arbeitnehmer-(AN-)schutzes berufen. Um ihre Erhebungen und Untersuchungen in Erfüllung dieses gesetzlichen Überwachungsauftrags durchführen zu können, ist sie ua berechtigt, Betriebsstätten und Arbeitsstellen zu betreten und zu besichtigen.2)2)Vgl § 4 ArbIG.Diese Betriebsrevisionen hatten auf Grund von § 18 Abs 2 ArbIG in seiner bisher geltenden Fassung grundsätzlich unangemeldet zu erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!