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Sittenwidrigkeitskorrektiv: Geänderte Rechtslage nach der IESG-Novelle 2000?

Der praktische FallThomas KallabDRdA 2002, 416 Heft 5 v. 1.10.2002

Der OGH hat in einer langen Liste von Entscheidungen eine vielfach besprochene Judikaturlinie1)1)Siehe hiezu FN 4 bis 7.entwickelt, mit welcher er die Frage, inwieweit eine sittenwidrige Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAF) etwa durch überlanges Stehenlassen von Ansprüchen auf Lohn oder Gehalt vorliegt. Mit BGBl 2000/142 hat der Gesetzgeber eine Novellierung des IESG vorgenommen und ua den § 3a IESG geändert.

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