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Auslegung von KollVen: Ausnahmen von einer grundsätzlichen Regelung müssen besonders gekennzeichnet sein

Aus der RechtsprechungEntscheidungsbesprechungenDRdA 2002/34DRdA 2002, 375 Heft 5 v. 1.10.2002

OGH 7.6.2001 9 ObA 126/01x

OLG Linz 8.2.2001 11 Ra 6/01h

LG Linz 17.10.2000 8 Cga 139/00d

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