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Haftungsdurchgriff im GmbH-Recht

AbhandlungenEveline ArtmannDRdA 2002, 370 Heft 5 v. 1.10.2002

Als Durchgriff pflegt man eine Methode zu bezeichnen, mit der die rechtliche Selbständigkeit einer Rechtsperson beiseitegeschoben wird, um durch die juristische Person hindurch auf den oder die "dahinterstehenden" Gesellschafter durchgreifen zu können. Dabei werden zwei unterschiedliche Arten von Fallgruppen unterschieden: Während in den Fällen des Zurechnungsdurchgriffs zu fragen ist, ob bzw unter welchen Voraussetzungen bestimmte Eigenschaften, Kenntnisse, Erklärungen oder Verhaltensweisen des Gesellschafters der Gesellschaft (oder umgekehrt) zugerechnet werden können, geht es beim Haftungsdurchgriff um die Durchbrechung der Haftungsbeschränkung des § 61 Abs 2 GmbHG bzw § 3 AktG zugunsten einer begrenzten oder unbegrenzten persönlichen Außenhaftung der Gesellschafter oder zugunsten einer Verlustausgleichspflicht im Innenverhältnis.1)1)Raiser, Recht der Kapitalgesellschaften3 (2001) § 29 Rz 1. Die hier zu besprechende E des OGH2)2)OGH 12.4.2001, 8 ObA 98/00w, abgedruckt in diesem Heft 401 ff. bringt die erste ausführliche Auseinandersetzung mit der Frage des "Haftungsdurchgriffs" wegen faktischer Beherrschung der Tochtergesellschaft bzw aufgrund der Stellung als deren faktischer Geschäftsführer.

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