Verhält sich eine Arbeitnehmerin (AN) rechtskonform iSd MSchG und gibt sie dem Arbeitgeber (AG) im Probemonat ihre Schwangerschaft bekannt, dann stellt sich die Frage, ob der AG das Recht behält, jederzeit ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis in der Probezeit aufzulösen. Die hier zu besprechende E des OGH musste diese Problematik nicht in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Der Sachverhalt der E bietet aber Anlass, sich ua mit dieser für die betriebliche Praxis ganz wesentlichen Rechtsfrage auseinanderzusetzen.