Auch das Jahr 1952 brachte einige Fortschritte auf dem Weg zu einer eigenständigen österreichischen Rechtsordnung, in der die Anzahl der Bestimmungen aus den Jahren der NS-Herrschaft immer mehr schrumpfte. Allerdings entfaltete der Gesetzgeber (sowie die Verordnungs-[VO-]geber) in diesem Jahr vergleichsweise wenig Tätigkeit und schuf "nur" 614 Seiten voller Gesetze und VOen. Diese Tätigkeit wurde dann auch noch vorzeitig eingestellt, indem mit Bundesgesetz vom 30.10.1952, BGBl 1952/210, die 6. GP des NR vor ihrem regulären Ablauf beendet wurde.