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Verbot der indirekten Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit - Rechtsfigur zur Lückenschließung im Europäischen Sozialrecht?*)*)Manuskript eines Vortrages, den der Verfasser am 29.5.2001 auf Einladung von a.Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Johannes-Kepler-Universität Linz gehalten hat.

EuroparechtEberhard EichenhoferDRdA 2002, 79 Heft 1 v. 1.2.2002

Die unmittelbare Diskriminierung von Sozialleistungsberechtigten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ist nach Art 12 EG zweifelsfrei untersagt. Gilt dieses Verbot aber auch für Akte mittelbarer, indirekter oder verschleierter Diskriminierung? Der Aufsatz geht dieser Frage nach, klärt den Begriff der mittelbaren Diskriminierung, durchleuchtet die einschlägige Rspr des EuGH und bemüht sich schließlich darum, die Figur der mittelbaren Diskriminierung systematisch einzuordnen und deren Relevanz für die praktische Rechtsanwendung durch Verwaltungsbeamte und Richter zu bestimmen.

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