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Zur 59. Novelle zum ASVG: Elektronische Speicherung von Gesundheitsdaten auf der SV-Chipkarte*)*)Der Hauptverband hat die SV-Chipkarte ab 27.12. 2001 auf e-card umbenannt.

Aktuelle SozialpolitikManuela BlumDRdA 2002, 74 Heft 1 v. 1.2.2002

Am 23.11.2001 wurde im Nationalrat die 59. Novelle zum ASVG, veröffentlicht im BGBl I 2002/1, verabschiedet. Mit dieser Novelle erhalten die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sozialversicherungs-(SV-)Chipkarte eine wesentliche Ergänzung, die nachfolgend durchaus auch kritisch betrachtet werden soll.

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