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Diskriminierung(en) aufgrund des Geschlechts

Der praktische FallKlaus MayrDRdA 2002, 66 Heft 1 v. 1.2.2002

Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts1)1)Vgl dazu Smutny/Mayr, Kommentar zum Gleichbehandlungsgesetz (2001). erfolgen in der Arbeitswelt in den unterschiedlichsten Formen, sei es beim Entgelt - die häufigste Form -, sei es bei Beförderungen etc oder überhaupt in Form von sexuellen Belästigungen.2)2)Mehreren Untersuchungen zufolge haben fast alle berufstätigen Frauen an ihrem Arbeitsplatz Erfahrung mit sexueller Belästigung machen müssen (vgl Ergebnisse aufgrund von Untersuchungen in Deutschland: Plogstedt/Degen, Nein heißt nein!, DGB-Ratgeber gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Bd 1696 [1992] 15 ff). Ein Viertel bis ein Drittel aller Erstkontakte zur Gleichbehandlungsanwaltschaft, die im Zusammenhang mit Fragen des GlBG erfolgen, betreffen auch derzeit noch immer dieses Thema (Gemeinsamer Bericht über die Vollziehung des GlBG gem § 10a GlBG [1999] Bd I, 55, Bd II, 35 ff). Alle Formen dieser geschlechtsbezogenen Diskriminierungen sind verboten! Da diese Fälle leider in der Praxis eine immer größere Bedeutung bekommen, sollen im folgenden anhand eines in der Praxis als typisch erscheinenden Sachverhaltes die maßgebliche Rechtslage erörtert sowie die einzelnen Prüfschritte genau erläutert werden.

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