Mit E vom 20.10.1999, 99/04/0069 und vom 15.9.1999, 99/04/0062 ua1) nahm der VwGH erstmals zur Frage der Überprüfung der Wirtschaftskammerzugehörigkeit gem §§ 137, 138 WKG (vormals § 68 HKG) Stellung. Konkret ging es um die nach Meinung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) richtig vorzunehmende Zuordnung eines Unternehmens zur Fachgruppe der Industrie anstelle jener des Gewerbes. Im Hintergrund dieser Auseinandersetzung stand die Frage der Anwendung des Industrie- oder des Gewerbekollektivvertrages (-KollV).