Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen und Firmenpensionen kommen häufig vor, geht es doch für beide Seiten - Arbeiternehmer (AN) wie Arbeitgeber (AG) - dabei um finanziell wichtige Angelegenheiten. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, muss der AG Kosten reduzieren; zumeist sind es (auch) die Personalkosten, bei denen bei stark reduzierter Auftragslage ein erhebliches Einsparungspotential für den AG besteht. Zu diesen Personalkosten zählen nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch Firmenpensionsleistungen bzw -zuschüsse. Für den AG gilt es, sämtliche Formalitäten im Zusammenhang mit Kündigungen zu beachten. Auch sind seine Rechte zur Auflösung bzw Beschränkung von Firmenpensionszusagen eingeschränkt.