Nachdem im ersten Teil dieses Beitrages die arbeitsrechtliche Lit und Jud zu den Praktikanten- und Volontärverhältnissen umfassend aufgearbeitet wurde, beginnt darauf aufbauend der folgende zweite Teil mit einer persönlichen Stellungnahme vor allem zur arbeitsrechtlichen Erfassung insb jener Praktika, die auf Grund schul- oder studienrechtlicher Vorschriften absolviert werden müssen. Anschließend werden jene arbeitsrechtlichen Bestimmungen dargestellt, die auf Ausbildungsverhältnisse ausdrücklich Bezug nehmen. Diese bilden die Grundlage für den Vorschlag einer analogen Anwendung weiterer arbeitsrechtlicher Normen auf Praktikanten und Volontäre, wobei diese These am Beispiel des Dienstnehmer-(DN)haftpflicht-, des Mutterschutz- und des Arbeitszeitrechts sowie der Fürsorge- und Treuepflicht näher untersucht und konkretisiert wird. Schließlich werden besondere Sachfragen erörtert, die im Zusammenhang mit Ausbildungsverhältnissen von Bedeutung sind, so etwa das Recht auf tatsächliche Beschäftigung, ein vorzeitiges Auflösungsrecht bei ausbildungsfremder Beschäftigung und die Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit.