Es gibt zwar in allen Staaten der EU Kollektivverträge (KollVe), die Rechtslagen dazu sind jedoch in vielen Punkten unterschiedlich. So hat das österreichische Recht jedenfalls zu zwei Fragen Lösungen, die es sonst so nicht gibt: die KollV-Fähigkeit der Kammern und die fehlende KollV-Fähigkeit des einzelnen Unternehmers. Ferner ist das ArbVG bei den Anforderungen an die KollV-Fähigkeit einer freien Berufsvereinigung strenger als andere Rechtsordnungen, während es die Satzung eines KollV eher zuläßt als andere. Der Beitrag gibt einen systematischen rechtsvergleichenden Überblick über wesentliche Fragen des KollV-Rechts und sucht nach Erklärungen für manche Unterschiede.