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Kollektivvertragsfähigkeit und Erstreckung von Kollektivverträgen in rechtsvergleichender Sicht*)*)Ausgearbeitete Fassung des Vortrages, der bei der Feier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg zum 60. Geburtstag ihres Hon.-Prof. Dr. J. Cerny im Herbst 2000 gehalten wurde.

AbhandlungenRobert RebhahnDRdA 2001, 103 Heft 2 v. 1.4.2001

Es gibt zwar in allen Staaten der EU Kollektivverträge (KollVe), die Rechtslagen dazu sind jedoch in vielen Punkten unterschiedlich. So hat das österreichische Recht jedenfalls zu zwei Fragen Lösungen, die es sonst so nicht gibt: die KollV-Fähigkeit der Kammern und die fehlende KollV-Fähigkeit des einzelnen Unternehmers. Ferner ist das ArbVG bei den Anforderungen an die KollV-Fähigkeit einer freien Berufsvereinigung strenger als andere Rechtsordnungen, während es die Satzung eines KollV eher zuläßt als andere. Der Beitrag gibt einen systematischen rechtsvergleichenden Überblick über wesentliche Fragen des KollV-Rechts und sucht nach Erklärungen für manche Unterschiede.

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