Der Beitrag hat eine Untersuchung des Urteils des EuGH vom 23.5.2000, Rs C-104/98 (Buchner), zum Gegenstand, mit dem das europäische Höchstgericht die unterschiedlichen Altersgrenzen für Männer und Frauen bei der "Vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit" als Verstoß gegen die "RL 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit"1) qualifizierte. Nach einer kurzen Einführung in Geltungsbereich und Inhalt der RL werden die Gründe für diese Entscheidung des EuGH erläutert. Weiters wird auf die geplante Neuregelung im SRÄG 2000 und mögliche Europarechtswidrigkeiten dieser neuen Bestimmungen eingegangen. In einem letzten Schritt stellt die Autorin die Frage, inwieweit die im österreichischen Recht festgelegten Fristen bis zur endgültigen Angleichung des Pensionsanfallsalters der Männer an jenes der Frauen dem Europarecht entsprechen.