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Wider den vereinbarten Verfall zwingender Arbeitnehmeransprüche bei aufrechtem Arbeitsverhältnis1)1)Eine Besprechung der E des OGH vom 21.10.1999, 8 ObA 252/99p, abgedruckt in diesem Heft S 60 ff.

AbhandlungenErnst EypeltauerDRdA 2001, 23 Heft 1 v. 1.2.2001

Verfallsklauseln haben in Kollektivverträgen (KollVen) und Einzelarbeitsverträgen weite Verbreitung gefunden. Jedenfalls insoweit diese Klauseln unabdingbare Ansprüche bei aufrechtem Arbeitsverhältnis betreffen, verstoßen sie gegen die zur Unverzichtbarkeit solcher Ansprüche führenden Wertungen und sind entgegen der vom OGH jüngst zu einer einzelvertraglichen Verfallsklausel geäußerten Rechtsansicht unwirksam.

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