Verfallsklauseln haben in Kollektivverträgen (KollVen) und Einzelarbeitsverträgen weite Verbreitung gefunden. Jedenfalls insoweit diese Klauseln unabdingbare Ansprüche bei aufrechtem Arbeitsverhältnis betreffen, verstoßen sie gegen die zur Unverzichtbarkeit solcher Ansprüche führenden Wertungen und sind entgegen der vom OGH jüngst zu einer einzelvertraglichen Verfallsklausel geäußerten Rechtsansicht unwirksam.