Die im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen beschäftigten Praktikanten und Volontäre nehmen in der österreichischen Arbeitsrechtsordnung eine Sonderstellung ein, die darauf zurückzuführen ist, dass diese oftmals aus dem Arbeitnehmer-(AN-)begriff ausgeklammert werden. Der folgende Beitrag enthält zunächst eine umfassende Aufarbeitung der von der Jud verwendeten Abgrenzungskriterien und darauf aufbauend einen persönlichen Lösungsvorschlag zur arbeitsrechtlichen Erfassung insb jener Praktika, die aufgrund schul- oder studienrechtlicher Vorschriften absolviert werden müssen. Anschließend werden jene arbeitsrechtlichen Bestimmungen dargestellt, die auf Ausbildungsverhältnisse ausdrücklich Bezug nehmen. Diese bilden die Grundlage für den Vorschlag einer analogen Anwendung weiterer arbeitsrechtlicher Normen auf Praktikanten und Volontäre, wobei diese These am Beispiel des Dienstnehmer-(DN-)haftpflicht-, des Mutterschutz- und des Arbeitszeitrechts sowie der Fürsorge- und Treuepflicht näher untersucht und konkretisiert wird. Schließlich werden besondere Sachfragen erörtert, die im Zusammenhang mit Ausbildungsverhältnissen von Bedeutung sind, so etwa das Recht auf tatsächliche Beschäftigung, ein vorzeitiges Auflösungsrecht bei ausbildungsfremder Beschäftigung und die Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit.