Steuerrecht
VwGH 7. 10. 2025, Ro 2024/15/0002 zu Art IV UmgrStG
Sollten im Rückwirkungszeitraum Einkünfte aus nicht begünstigtem Vermögen erzielt werden (Zinsen aus Geldanlagen), sind diese steuerlich nicht dem gemeinschaftlichen Gewinn der Personengesellschaft zuzuordnen.

