Mit den Vorgaben der EU-Entgelttransparenz-RL sind für Arbeitgeber:innen zukünftig umfassende Informations-, Auskunfts- und Berichtspflichten verbunden. Für Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmer:innen ist ab 7. 6. 2026 eine jährliche Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgesehen. Dies bringt für Unternehmen Herausforderungen mit sich, denen durch die Erläuterung der Berichterstattung über die geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle und durch praktische Überlegungen begegnet wird.

