Aufgrund der ertragsteuerlichen Angemessenheitsgrenze und der in der Umsatzsteuer normierten Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei Elektro-PKWs ist nach drei unterschiedlichen Fahrzeugkategorien zu unterscheiden:
"angemessen":
Aufgrund der ertragsteuerlichen Angemessenheitsgrenze und der in der Umsatzsteuer normierten Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei Elektro-PKWs ist nach drei unterschiedlichen Fahrzeugkategorien zu unterscheiden:
"angemessen":
