Die Abgrenzung zwischen ESRS S1 "Arbeitskräfte des Unternehmens" und ESRS S2 "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" ist eine Grundvoraussetzung für eine sachgerechte Berichterstattung über beschäftigtenbezogene Aspekte im Rahmen der ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beide Standards decken eine Vielzahl verschiedener sozialer Faktoren mit Relevanz für Arbeitskräfte ab, darunter Arbeitsbedingungen (wie sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, angemessene Entlohnung), sozialer Dialog, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie andere arbeitsbezogene Rechte. Während ESRS S1 auf die eigene Belegschaft eines Unternehmens, einschließlich der angestellten Arbeitnehmer:innen und der Fremdarbeitskräfte wie Selbstständige oder von Zeitarbeitsfirmen bereitgestellten Arbeitskräfte, anzuwenden ist, legt ESRS S2 Offenlegungsvorschriften iZm Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette fest. Die Abgrenzung zwischen Eigenarbeitskräften und Fremdarbeitskräften im Anwendungsbereich von ESRS S1 kann praktisch herausfordernd sein, was auch zu Auswirkungen in der allgemeinen Abgrenzung zwischen ESRS S1 und ESRS S2 führt und insb für die Ermittlung der quantitativen Kennzahlen im ESRS S1 von Bedeutung ist.

