STEUERRECHT
Leistungen innerhalb der Organschaft sind laut EuGH nicht steuerbar
Gegen Entgelt erbrachte Leistungen, die ein und derselben Mehrwertsteuergruppe angehören, unterliegen laut EuGH im Einklang mit der in Österreich und Deutschland vertretenen Rechtsansicht selbst dann nicht der Umsatzsteuer, wenn die vom Empfänger dieser Leistung geschuldete oder entrichtete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf.

