Am 14. 3. 2024 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den Standardentwurf IASB/ED/2024/1 "Business Combinations - Disclosures, Goodwill and Impairment" veröffentlicht, mit dem Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" und an IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" vorgeschlagen werden. Dieser Standardentwurf ist einerseits das Resultat aus dem Feedback, welches das IASB im Rahmen des Post-Implementation-Review zu IFRS 3 zur Wirksamkeit des Standards erhalten hat; andererseits ist er gekennzeichnet durch die im Jahr 2022 getroffene (vorläufige) Entscheidung des IASB, am Impairment-only-Ansatz zur Firmenwertbilanzierung festhalten zu wollen.

