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Der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

die nachhaltigkeitAufsatzSophie Hilbert, Katharina Schönauer, Nicole WosakDJA 2024/19DJA 2024, 65 - 69 Heft 2 v. 24.5.2024

Gemäß ESRS ist eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Unternehmensgruppe zu erstellen. Die Definition der Unternehmensgruppe ist in der Bilanz-Richtlinie verankert und folgt somit der Finanzberichterstattung. Welche Abweichungen zwischen dem Konsolidierungs- bzw Berichtskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der finanziellen Berichterstattung resultieren können und welche Besonderheiten sich bei assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ergeben, soll in folgendem Beitrag näher betrachtet werden.

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