Gemäß ESRS ist eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Unternehmensgruppe zu erstellen. Die Definition der Unternehmensgruppe ist in der Bilanz-Richtlinie verankert und folgt somit der Finanzberichterstattung. Welche Abweichungen zwischen dem Konsolidierungs- bzw Berichtskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der finanziellen Berichterstattung resultieren können und welche Besonderheiten sich bei assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ergeben, soll in folgendem Beitrag näher betrachtet werden.

