Zinsen können bei Kapitalgesellschaften idR selbst dann als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn eine Kapitalbeteiligung fremdfinanziert erworben wird, obwohl die Gewinnausschüttungen steuerfrei empfangen werden können. Dennoch bestehen mehrere Einschränkungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Zinsen im Konzern auch in Fällen, in welchen nach Unternehmensrecht kein Konzern vorliegt.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

